Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Pflege des Chorgesanges und der Gemeinschaft.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
a) Durch regelmäßige Proben bereitet sich der Chor für Konzerte und andere musikalische Veranstaltungen vor; er stellt sich dabei in den Dienst der
Öffentlichkeit.
b) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftli-
che Zwecke.
c) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
d) Die Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen
oder konfessionellen Richtung.